Die Ankündigung ist der erste Warnhinweis

Gibt eine Bank ihre Bankleitzahl auf, betrifft das nicht nur interne Verzeichnisse. Die bisherige Bankleitzahl steckt bei deutschen Konten regelmäßig in der IBAN und kann deshalb auch auf Rechnungen, Formularen, Daueraufträgen und Lastschriftunterlagen auftauchen. Die Bank kündigt in der Regel an, ob sich die Kontoverbindung ändert, welche neue Angabe gilt und ab wann Zahlungen nur noch darüber laufen. Entscheidend ist nicht, ob eine alte Angabe noch formal plausibel wirkt (IBAN-Rechner liefert dafür einen schnellen Hinweis), sondern welcher Termin und welche Übergangsregeln im Schreiben genannt werden.

Was in der Übergangszeit gilt

Zwischen Ankündigung und Abschaltung können alte Zahlungsdaten noch angenommen oder automatisch weitergeleitet werden. Das ist jedoch keine dauerhafte Zusage. Manche Banken stellen eine neue IBAN bereit, während Kontonummer oder Kontoinhaber gleich bleiben; bei anderen Änderungen müssen auch Vertragspartner die neue Bankverbindung übernehmen. Maßgeblich sind die Mitteilungen der eigenen Bank und die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Für mögliche Entgelte oder besondere Fristen gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis beziehungsweise der Vertrag.

Der kritische Tag

Am angekündigten Umstellungstag endet die technische Übergangsphase entweder vollständig oder für bestimmte Zahlungsarten. Eine Überweisung an die alte Verbindung kann dann bereits vor der Gutschrift abgewiesen werden. Bei einer Lastschrift kann der Einzug scheitern, wenn der Zahlungsempfänger noch die alte Verbindung verwendet oder die Bank das alte Merkmal nicht mehr verarbeitet. Auch ein Dauerauftrag läuft nicht automatisch sicher weiter, nur weil er schon lange eingerichtet ist. Er muss anhand der Mitteilung der Bank und der Anzeige im eigenen Zahlungsverkehr überprüft werden.

Was bei einer fehlgeschlagenen Zahlung sichtbar wird

Ein Fehler zeigt sich oft erst, wenn eine Zahlung nicht ausgeführt, zurückgewiesen oder dem Auftraggeber wieder gutgeschrieben wird. Die Begründung kann auf eine ungültige, geschlossene oder nicht mehr erreichbare Bankverbindung hindeuten. Bei einer Lastschrift kann der Zahlungsempfänger eine Rückgabe oder Ablehnung sehen; bei einer Überweisung erhält der Auftraggeber meist einen Hinweis von seiner Bank. Der genaue Ablauf hängt davon ab, welche Bank den Auftrag verarbeitet und ob ein Zahlungsdienstleister dazwischengeschaltet ist.

Diese Unterlagen sollten Sie abgleichen

Besonders riskant sind laufende Geschäftsbeziehungen

Bei regelmäßigen Zahlungen entstehen Fehler nicht zwingend auf dem eigenen Konto. Ein Arbeitgeber, Kunde, Verein, Vermieter oder Dienstleister kann die alte Bankverbindung gespeichert haben und die Änderung übersehen. Für kleine Betriebe ist zusätzlich wichtig, Rechnungen, Buchhaltungsdaten und Vorlagen auf denselben Stand zu bringen. Bleibt ein Zahlungseingang aus, lässt sich aus dem fehlenden Geld allein nicht ablesen, ob der Auftraggeber die alte Verbindung genutzt, die Zahlung noch nicht angewiesen oder die Bank den Auftrag abgelehnt hat.

Wenn die Bankauskunft nicht ausreicht

Unklarheiten sollten zuerst mit der kontoführenden Bank und bei einer fehlgeleiteten Zahlung auch mit dem Auftraggeber geklärt werden. Sinnvoll sind dabei das ursprüngliche Schreiben, der Zahlungsbeleg, der angezeigte Fehlertext und der Zeitpunkt des Auftrags. Behauptet jemand außerhalb der Bank, die Kontoverbindung müsse dringend auf ein anderes Konto geändert werden, ist Vorsicht angebracht: Eine solche Änderung sollte über einen bereits bekannten Kontaktweg geprüft werden. Bei wiederholten Rückweisungen, einem finanziellen Schaden oder widersprüchlichen Aussagen kommen Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung als nächste Anlaufstelle infrage.